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BGH, 15.03.2011 - 4 StR 61/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (9)
- HRR Strafrecht
§ 64 StGB
Erforderliche Erfolgsaussicht der Maßregel (Unterbringung in einer Entziehungsanstalt) - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- Wolters Kluwer
Erfordernis einer konkreten Erfolgsaussicht einer Entziehungstherapie als Voraussetzung für deren Anordnung
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 64 S. 2; StPO § 349 Abs. 2
Erfordernis einer konkreten Erfolgsaussicht einer Entziehungstherapie als Voraussetzung für deren Anordnung - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 4 StR 61/11
Das Landgericht hat die Therapie als "nicht von vornherein aussichtslos" bezeichnet und damit einen Maßstab angelegt, der vom Bundesverfassungsgericht im Jahr 1994 (BVerfG, Beschluss vom 16. März 1994 - 2 BvL 3/90 (u.a.), BVerfGE 91, 1 ff.) für verfassungswidrig erklärt worden ist. - BGH, 26.10.2007 - 2 StR 393/07
Unterbringung in einer Entziehungsanstalt; Vollzugsreihenfolge (Vorwegvollzug)
Auszug aus BGH, 15.03.2011 - 4 StR 61/11
Es lässt sich den Urteilsgründen in ihrer Gesamtheit auch nicht sicher entnehmen, dass der Tatrichter gleichwohl von der notwendigen hinreichend konkreten Erfolgsaussicht ausgegangen ist (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 26. Oktober 2007 - 2 StR 393/07).